Firma in der Schweiz gründen: GmbH oder AG?
Firmengründung in der Schweiz für Ausländer: Kapital von GmbH und AG, Wohnsitzerfordernis, Kantone, Notar, Handelsregister und MWST.

Die Schweiz verbindet politische Stabilität, ein starkes Rechtssystem und Zugang zu internationalen Finanzmärkten: deshalb bleibt sie ein bevorzugter Standort für Holdings, Handelsgesellschaften und hochwertige Dienstleistungen. Zwei Rechtsformen dominieren: die GmbH und die AG. Dieser Leitfaden vergleicht beide und erklärt die Gründung für ausländische Gründer.
GmbH vs. AG
GmbH
- Stammkapital mindestens CHF 20.000, voll einbezahlt.
- Gesellschafter sind im Handelsregister öffentlich eingetragen.
- Übertragung von Stammanteilen erfordert schriftlichen Vertrag und grundsätzlich Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
- Geeignet für inhabergeführte Gesellschaften und Tochtergesellschaften.
AG
- Aktienkapital mindestens CHF 100.000, davon mindestens 20 % je Aktie und insgesamt CHF 50.000 einbezahlt.
- Aktionäre erscheinen nicht im öffentlichen Register.
- Aktien leichter übertragbar; besser für Investoren und größere Strukturen.
- Verwaltungsrat erforderlich.
Das Wohnsitzerfordernis
Das Schweizer Recht verlangt, dass die Gesellschaft durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden kann, mit Einzelzeichnungsberechtigung oder zwei mit Kollektivzeichnung. Ausländische Gründer verlegen daher jemanden in die Schweiz, stellen einen lokalen Geschäftsführer ein oder bestellen einen professionellen Domizil-Verwaltungsrat. Planen Sie dies früh: Es beeinflusst Governance, Kosten und steuerliche Substanz.
Schritt für Schritt
- Kanton und Sitz wählen. Gewinnsteuersätze unterscheiden sich stark zwischen Kantonen und Gemeinden.
- Firmennamen prüfen im zentralen Firmenindex Zefix.
- Statuten und Gründungsdokumente entwerfen.
- Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank eröffnen und einzahlen (bei Sacheinlagen: Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung).
- Öffentliche Urkunde vor einem Schweizer Notar unterzeichnen; ausländische Gesellschafter können sich per beglaubigter, apostillierter Vollmacht vertreten lassen.
- Eintragung ins kantonale Handelsregister und Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
- MWST-Registrierung, sobald der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100.000 pro Jahr erreicht; freiwillig darunter möglich.
- Sozialversicherungen: Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge (BVG) vor der ersten Anstellung.
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Steuern im Überblick
Gesellschaften zahlen Gewinnsteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene; der effektive Satz hängt vom Standort ab. Kantonal wird eine Kapitalsteuer erhoben. Dividenden unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer, die durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden kann. Große multinationale Gruppen können unter die in der Schweiz umgesetzte OECD-Mindeststeuer fallen. Modellieren Sie die Steuerlage immer mit einem Schweizer Steuerberater für den konkreten Kanton.
Arbeitsbewilligungen
EU/EFTA-Staatsangehörige profitieren vom Freizügigkeitsabkommen. Für Drittstaatsangehörige gelten Kontingente sowie Qualifikations- und Arbeitsmarktvoraussetzungen; eine Firmengründung allein begründet keinen Anspruch auf eine Bewilligung.
Typische Fehler
- Wohnsitzerfordernis erst beim Notartermin bemerken.
- Kanton nur nach dem Steuersatz wählen, ohne den tatsächlichen Tätigkeitsort zu berücksichtigen.
- Höheres Kapital und Revisionspflicht der AG nicht budgetieren (Opting-out für kleine Gesellschaften unter Bedingungen möglich).
- Annehmen, eine Schweizer Gesellschaft ändere die persönliche Steueransässigkeit.
- Onboarding-Anforderungen Schweizer Banken unterschätzen.
Dokumenten-Checkliste
- Gründer (natürliche Personen): Passkopie, Wohnadresse und, bei Vertretung beim Notar, eine beglaubigte und apostillierte Vollmacht.
- Gründer (Gesellschaften): aktueller beglaubigter Registerauszug aus dem Herkunftsstaat mit Apostille, Nachweis der Zeichnungsberechtigung und ein Verwaltungsrats- bzw. Vorstandsbeschluss zur Investition.
- Wirtschaftlich Berechtigte: Nach Schweizer Recht müssen Gesellschafter der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigten Personen melden: bereiten Sie die Beteiligungskette bis zu den natürlichen Personen vor.
- In der Schweiz wohnhafte Vertretung: Identitätsangaben und Schweizer Wohnsitz der zeichnungsberechtigten Person sowie ihre schriftliche Annahme des Mandats.
- Sitz: eine Adresse in der gewählten Gemeinde (eigenes Büro oder Domizilvereinbarung), ggf. mit Zustimmung des Eigentümers.
- Bank: KYC-Unterlagen für das Kapitaleinzahlungskonto, inklusive Businessplan und Mittelherkunft.
Die Wahl des Kantons
Der Kanton beeinflusst Gewinnsteuer, Verwaltungspraxis und oft auch die Verfügbarkeit von Fachkräften. Vergleichen Sie die effektive kantonale und kommunale Steuerbelastung, die Sprachregion (Deutsch, Französisch oder Italienisch: sie bestimmt auch die Sprache von Handelsregister und Behörden), die Nähe zu Kunden und Mitarbeitenden und die Frage, ob die Gesellschaft vor Ort echte Substanz benötigt. Die kantonalen Wirtschaftsförderungen erläutern die lokale Praxis vor der Entscheidung.
Wie lange dauert es? Eine qualitative Einschätzung
Kritischer Pfad sind meist die in der Schweiz wohnhafte Vertretung und die Bank. Schweizer Banken prüfen Gesellschaften mit ausländischen Eigentümern sorgfältig, und die Bestätigung der Kapitaleinzahlung wird vor dem Notartermin benötigt. Liegt sie vor, folgen öffentliche Urkunde und Anmeldung beim kantonalen Handelsregister; die Eintragung wird im SHAB publiziert. Danach kommen MWST- und Sozialversicherungsanmeldungen.
Revision: ordentlich, eingeschränkt oder Opting-out
Grössere Unternehmen benötigen eine ordentliche Revision, kleinere eine eingeschränkte. Kleine Gesellschaften mit im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen können mit Zustimmung aller Gesellschafter auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out). Konzernrichtlinien verlangen teils dennoch eine Prüfung, vorher klären.
Die ersten 90 Tage
- Buchhaltung beauftragen und Geschäftsjahr festlegen.
- MWST-Registrierung bei Erreichen der Umsatzgrenze oder freiwillig, wenn Vorsteuerabzug sinnvoll ist.
- Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge (BVG) vor der ersten Anstellung.
- Konzerninterne Verträge und Verrechnungspreise dokumentieren.
- Aktienbuch bzw. Anteilbuch und Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten führen.
GmbH, AG oder Zweigniederlassung?
| GmbH | AG | Zweigniederlassung | |
|---|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | ja | ja | nein, Stammhaus haftet |
| Gesellschafter öffentlich | ja | nein | entfällt |
| Übertragbarkeit | eingeschränkt | einfacher | entfällt |
| Typischer Einsatz | Tochtergesellschaft, inhabergeführt | Investoren, Holding | Vertriebs- oder Projektpräsenz |
Auch eine Zweigniederlassung braucht eine in der Schweiz wohnhafte Person mit Vertretungsbefugnis.
Wer macht was?
| Aufgabe | Typischerweise zuständig |
|---|---|
| Statuten und Gründungsunterlagen | Anwalt, Notar |
| Kapitaleinzahlungskonto und Bestätigung | Bank |
| Öffentliche Urkunde und Handelsregisteranmeldung | Notar |
| MWST, Buchhaltung, Steuererklärungen | Treuhänder oder Steuerberater |
| AHV, UVG, BVG | HR oder Lohnbüro |
Häufige Missverständnisse
- „Die Schweizer Vertretung ist eine Formalie.“ Die zeichnungsberechtigte Person haftet wie jedes Organmitglied. Professionelle Verwaltungsräte verlangen klare Regeln, Reporting und Einsicht in die Unterlagen.
- „Eine niedrige Steuerbelastung ist garantiert.“ Sie hängt von Kanton, Gemeinde, Ertragsstruktur und Substanz ab; ohne echte Geschäftsleitung in der Schweiz können ausländische Steuerbehörden die Struktur infrage stellen.
- „Die Arbeitsbewilligung kommt mit der Firma.“ Eine Gründung verschafft kein Aufenthaltsrecht. Drittstaatsangehörige unterliegen Kontingenten und Qualifikationsanforderungen.
Schweiz und EU: was zu beachten ist
Die Schweiz ist weder EU-Mitglied noch Teil der EU-Zollunion. Warenlieferungen zwischen der Schweiz und der EU erfordern Zollanmeldungen, und die Schweizer MWST ist vom EU-Mehrwertsteuersystem unabhängig. Wer an Kunden in der EU liefert oder leistet, sollte frühzeitig prüfen, ob in einzelnen Mitgliedstaaten eine Registrierungspflicht entsteht. Die Personenfreizügigkeit erleichtert die Anstellung von EU/EFTA-Bürgern, doch auch sie benötigen bei Wohnsitznahme eine Aufenthaltsbewilligung.
Tipp: Sprechen Sie Bank, Notar und Treuhänder parallel an: so liegt die Kapitaleinzahlungsbestätigung rechtzeitig zum Notartermin vor.
Kleines Glossar
- Zefix: zentraler Firmenindex der Schweiz.
- SHAB: Schweizerisches Handelsamtsblatt, in dem Eintragungen publiziert werden.
- Kapitaleinzahlungskonto: Sperrkonto für das Gründungskapital.
- Verwaltungsrat: oberstes Leitungsorgan der AG.
- AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung.
- BVG: berufliche Vorsorge (zweite Säule).
- Opting-out: Verzicht auf die eingeschränkte Revision.
- Handelsregisteramt: kantonale Behörde, bei der der Notar die Gründung anmeldet.
- Treuhänder: Treuhandbüro für Buchhaltung, Steuern und oft auch Gesellschaftsrecht.
- MWST: Schweizer Mehrwertsteuer, erhoben von der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Offizielle Quellen
- easygov.swiss
- Zentraler Firmenindex: zefix.ch
- KMU-Portal des Bundes: kmu.admin.ch
- ESTV, MWST: estv.admin.ch
Beträge und Anforderungen können sich ändern; prüfen Sie sie bei offiziellen Stellen oder zugelassenen Fachleuten.
Wie Focaly Group unterstützt
Firmengründung & Expansion hilft bei der Wahl zwischen GmbH und AG, beim Kantonsvergleich, koordiniert Notar, Bank und Register und löst die Frage des ansässigen Vertreters mit zugelassenen lokalen Partnern. HR & Relocation unterstützt Bewilligungen und Umzüge.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mindestkapital einer Schweizer GmbH?
CHF 20.000, bei Gründung voll einbezahlt.
Wie hoch ist das Mindestkapital einer AG?
CHF 100.000, davon mindestens CHF 50.000 einbezahlt.
Braucht eine Schweizer Gesellschaft einen ansässigen Vertreter?
Ja, mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Gesellschaft vertreten können.
Dürfen Ausländer eine Schweizer Gesellschaft besitzen?
Ja, zu 100 %. Einschränkungen betreffen v. a. bestimmte Immobilien.
Ab wann ist die MWST-Registrierung Pflicht?
Ab CHF 100.000 weltweitem Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr.


